AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für den Vertrag gelten ausschließlich unserer AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als der Lieferer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Preisangebot

Angebote sind freibleibend. Alle Angebote haben nur in Schriftform Gültigkeit. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten des Auftragsgebers unverändert bleiben. Unsere Preise sind Netto-Preise und enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Beträge gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und Versand, falls nichts anders vereinbart ist. Verpackung kann nicht zurückgenommen werden.

3. Auftragsannahme, Bestellung, Auftragserteilung

Der Vertrag gilt spätestens als geschlossen, wenn: bei kundenspezifischer Fertigung die Bestellung vom Auftragnehmer bestätigt wurde oder bei Standards die Produkte zum Versand gebracht wurden. Ein Mindestbestellwert von 30 Euro wird vorausgesetzt.

4. Zahlungskonditionen

Generell erfolgt die Lieferung per Rechnung. Soweit nichts anders vereinbart wurde, ist diese innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu begleichen. Erfolgt die Zahlung per Überweisung, so ist diese ohne weitere Kosten für den Auftragnehmer vorzunehmen. Die Verbuchung der Rechnungseingänge erfolgt in der Reihenfolge der Fälligkeit der Rechnung. Die Aufrechnung und / oder Zurückhaltung von Zahlungen ist nur möglich, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden. Der Auftragnehmer behält sich vor, bei regelmäßigen Bestellungen ein Kreditlimit einzuräumen. Wechsel werden vom Auftragnehmer grundsätzlich nicht akzeptiert. Die Zahlung per Scheck gilt als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto des Auftragnehmers unwiderruflich gutgeschrieben ist. Sofern sich der Auftraggeber bei vereinbarter Ratenzahlung mit der Zahlung einer Rate von mehr 3 Werktagen im Verzug befindet, wird der noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist ab diesem Zeitpunkt berechtig Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern.

5. Lieferpflicht / Lieferzeit / Lieferverzug

Hat der Auftraggeber eine Anzahlung zu leisten oder den Nachweis der Sicherstellung der Finanzierung zu erbringen, so beginnt die vereinbarte Lieferfrist erst zu laufen, wenn der Auftraggeber diese Pflicht erfüllt hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf mindestens die Versandbereitschaft hergestellt- und mitgeteilt wurde. Durch nachträglich vom Besteller gewünschte Änderungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Für die Dauer der Prüfung von Mustern, Andrucken usw. durch den Auftragnehmer, ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Eintreffen seiner Stellungnahme. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, wenn sie durch Umstände verursacht wird, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Betriebsstörungen im eigenen oder im fremden Betrieb, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung. Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel sowie durch alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Erhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch verursachte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragnehmer für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Bei Lieferverzug des Auftragnehmers kann der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist die ihm gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen.

6. Mehr-/Minderlieferung

Bei Lieferungen, die speziell für einen Auftraggeber hergestellt werden, gelten Mengenabweichungen bis zu 10 % über dem vereinbarten Umfang als genehmigt. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber die Vergütung für die tatsächlich gelieferte Menge. Gleiches gilt für Mengenabweichungen bis zu 10 % unter dem vereinbarten Umfang.

7. Zustellung

Im Falle des Versandes erfolgt die Zustellung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der unter der angegebenen Lieferadresse angetroffene Personenkreis zur Entgegennahme der Lieferung berechtigt ist. Die erforderliche Zustellung wird durch Unterschrift quittiert. Sofern die Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, fehlschlägt, trägt der Kunde die Kosten einer erneuten Zustellung. Es steht dem Kunden frei, auch eine eigenhändige Zustellung an eine bestimmte Person zu verlangen.    

II. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen. Werden die Waren mit anderen Waren verarbeitet, die nicht dem Auftragnehmer gehören, so erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes der vom Auftragnehmer gelieferten Waren. Das neue Produkt gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmung. Der Auftraggeber darf Waren, auf denen ein Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers ruht, weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, muss uns der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. Vorbehaltsware darf durch den Auftraggeber nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußert werden. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt völlig bei Zahlungseinstellung oder bei erkennbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Auftraggebers. Das Recht des Auftraggebers zum Besitz der Vorbehaltsware erlischt, sobald er in Zahlungsverzug gerät, die Vorbehaltsware unsachgemäß behandelt oder bei sonstigem vertragswidrigen Verhalten. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über den Verbleib der gelieferten Ware zu geben.

Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Auftraggeber ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der dem Auftragnehmer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

 

III. Gewährleistung und Haftungsausschluss

1. Gewährleistungsansprüche

Sind spätestens innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Ware anzumelden. Die Pflicht des Kunden zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Sofern Mängel ordnungsgemäß beseitigt werden können, erfolgt die Mängelbeseitigung nach Wahl des Anbieters. Die Mängelbeseitigung erfolgt unter vollständiger oder anteiliger Übernahme der dafür entstandenen Kosten.

Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß und auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind.

Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in nachstehenden Ziffer 2 (III) dieser AGB.

2. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.

Von dem unter Ziffer 2 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

3. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

 

IV. Allgemeine Bestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für beiderseitige Verpflichtungen und Gerichtsstand in unmittelbarem und mittelbarem Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Augsburg.

2. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen, ersetzt.